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08225 / 309910

Mo. bis Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

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Pauschalreiserichtlinie

A. Wichtige vorvertragliche Informationen

Unsere Kontaktstelle während der Reise wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen, Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel entsprechend Ihrer Obliegenheit unverzüglich anzeigen wollen:

Dirr-Reisen GmbH
Wettenhauser Straße 1
89343 Jettingen-Scheppach
08225 / 3099 10
mail@dirr-reisen.de

Unsere zentrale Notrufnummer ist die 08225 / 3099 - 10.

Sicherungsschein:
Der Sicherungsschein ist vom Kundengeldabsicherer, der R+V Versicherung ausgestellt und wird Ihnen mit der Reisebestätigung zugesandt.

Mindestteilnehmerzahl:
Bei allen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen. Absagefrist bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl ist spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn.

Reiseveranstalterpflichten:
Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Im nachfolgenden Anhang B erhalten Sie alle erforderlichen Informationen. 

Reiseerfordernisse:
Wir haben Sie als Veranstalter über die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der EU benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Nicht-deutsche Staatsbürger erkundigen sich bitte vor Buchung telefonisch bei uns.

Gäste mit körperlichen Einschränkungen:

Alle unsere Reisen sind in der Regel nicht für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich am Telefon.


Rücktritt vor Reisebeginn:
Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten (vgl. Ziff. 4 unserer Reisebedingungen).

Hinweis auf Reiseschutz:
Wir haben Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (inkl. Reiseabbruch) bzw. eines Komplettreiseschutzes (zusätzlich Reisekranken-, Reisegepäckversicherung) hingewiesen.

B. Formblatt 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (zu Art. 25 EGBGB §2 Abs. 1)

Dirr-Reisen GmbH
Wettenhauser Straße 1
89343 Jettingen-Scheppach
08225 / 3099 10
mail@dirr-reisen.de

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Dirr-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Dirr-Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Reisevertrages.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden können sich im Notfall über den Anschluss 08225 / 3099 - 10 jederzeit mit uns in Verbindung setzen. 
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Reise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, welche die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Reise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn die Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/ohne Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Reise, so wird die Rückbeförderung gewährleistet. Dirr-Reisen GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Versicherung, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder ggf. die zuständige Behörde (Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 -103, 53113 Bonn, Tel. 0228 9941040) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen auf Grund der Insolvenz von Dirr-Reisen GmbH verweigert werden.

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder - vermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632, 10006 Berlin 

www.versicherungsombudsmann.de